Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 kann niemand mehr entmündigt werden. An die Stelle der durch Fremdbestimmung geprägten Vormundschaften für Volljährige ist die Betreuung getreten.
Der SkF Brilon e. V. führt seither Betreuungen mit Hilfe seiner kompetenten Mitarbeiterinnen durch.