Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 kann niemand mehr entmündigt werden. An die Stelle der durch Fremdbestimmung geprägten Vormundschaften für Volljährige ist die Betreuung getreten.
Der SkF Brilon e. V. führt seither Betreuungen mit Hilfe seiner kompetenten Mitarbeiterinnen durch.
“Es gibt unendlich viel zu machen und zu helfen, wenn nur jemand da ist, der es tut.”
— Agnes Neuhaus
Mitarbeiterinnen im Betreuungsbereich
Eine gesetzliche Betreuung
ist eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung für Menschen die auf die Hilfe anderer angewiesen sind
beinhaltet die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Betroffenen in unterschiedlichen, festgesetzten Aufgabenkreisen
beinhaltet die Organisation notwendiger Hilfen und Maßnahmen unter Berücksichtigung von Wünschen, Lebensvorstellungen und dem Wohl des Betreuten
dient der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstverantwortung des Betreuten
ist als Schutz und Fürsorge zu verstehen
orientiert sich an den persönlichen und individuellen Bedürfnissen des Betreuten
ist Hilfe zur Selbsthilfe
Betreut werden Volljährige, die
an einer psychischen Erkrankung leiden
an einer Suchterkrankung leiden
an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leiden
an einer Demenz leiden
auf Grund einer der zuvor genannten Beeinträchtigungen ganz oder teilweise nicht in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbstständig zu erledigen
Aufgabenkreise sind z. B.
Vermögenssorge
Behördenangelegenheiten
Gesundheitsfürsorge
Aufenthaltsbestimmung
Wohnungsangelegenheiten
Empfangnahme und Öffnen der Post
Betreuungen werden beim SkF Brilon e. V. von qualifizierten, beruflichen Betreuern und Betreuerinnen geführt. Sie arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig. Gegenseitige kollegiale Beratung im Einzelfall, regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie ein umfassendes Absicherungssystem durch den Verein gewährleisten Qualität, Seriosität und Kontinuität in der Betreuungstätigkeit. Somit ist der SkF Brilon e. V. ein verlässlicher Partner der Gerichte und der vielen anderen Institutionen, mit denen er zusammenarbeitet.
Die professionell geführten Betreuungen werden – soweit möglich – an Ehrenamtliche vermittelt, wenn die Angelegenheiten der Betreuung soweit geordnet sind und die persönliche Betreuung im Vordergrund steht.
Die Querschnittsarbeit
Begleitung und Unterstützung ehrenamtlicher Betreuerinnen und Betreuer bei der Ausübung ihrer Aufgaben
Fortbildung und Vernetzung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern
Information zur Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Gewinnung und Vermittlung von ehrenamtlichen Betreuer/innen
Netzwerkarbeit mit anderen Betreuungsvereinen und der Betreuungsbehörde des HSK