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Betreuungen nach dem BtG und Querschnitt

Seit dem Inkrafttreten des Betreuungsgesetzes im Jahr 1992 kann niemand mehr entmündigt werden. An die Stelle der durch Fremdbestimmung geprägten Vormundschaften für Volljährige ist die Betreuung getreten. Der SkF Brilon e. V. führt seit Einführung des neuen Rechtes Betreuungen mit Hilfe kompetenter Mitarbeiter/innen durch.

Es gibt unendlich viel zu machen und zu helfen, wenn nur jemand da ist, der es tut.

— Agnes Neuhaus

Eine gesetzliche Betreuung

  • ist eine umfassende oder ergänzende Form der Unterstützung für Menschen die auf die Hilfe anderer angewiesen sind
  • beinhaltet die gerichtliche und außergerichtliche Vertretung des Betroffenen in unterschiedlichen, festgesetzten Aufgabenkreisen
  • beinhaltet die Organisation notwendiger Hilfen und Maßnahmen unter Berücksichtigung von Wünschen, Lebensvorstellungen und dem Wohl des Betreuten
  • dient der Förderung der Selbstständigkeit und Selbstverantwortung des Betreuten
  • ist als Schutz und Fürsorge zu verstehen
  • orientiert sich an den persönlichen und individuellen Bedürfnissen des Betreuten
  • ist Hilfe zur Selbsthilfe

Betreut werden Volljährige, die

  • an einer psychischen Erkrankung leiden
  • an einer Suchterkrankung leiden
  • an einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung leiden
  • an einer Demenz leiden
  • auf Grund einer der zuvor genannten Beeinträchtigungen ganz oder teilweise nicht in der Lage sind ihre Angelegenheiten selbstständig zu erledigen

Aufgabenkreise sind z. B.

  • Vermögenssorge
  • Behördenangelegenheiten
  • Gesundheitsfürsorge
  • Aufenthaltsbestimmung
  • Wohnungsangelegenheiten
  • Empfangnahme und Öffnen der Post

Betreuungen werden beim SkF Brilon e. V. von qualifizierten, beruflichen Betreuern und Betreuerinnen geführt. Sie arbeiten eigenverantwortlich und selbstständig. Gegenseitige kollegiale Beratung im Einzelfall, regelmäßige Fort- und Weiterbildung sowie ein umfassendes Absicherungssystem durch den Verein gewährleisten Qualität, Seriosität und Kontinuität in der Betreuungstätigkeit. Somit ist der SkF Brilon e. V. ein verlässlicher Partner der Gerichte und der vielen anderen Institutionen, mit denen er zusammenarbeitet.

Die professionell geführten Betreuungen werden – soweit möglich – an Ehrenamtliche vermittelt, wenn die Angelegenheiten der Betreuung soweit geordnet sind und die persönliche Betreuung im Vordergrund steht.

Sprechstunden

Sprechstunden in Brilon
nach telefonischer Vereinbarung:
Telefon: 02961 – 9606-0

Nehmen Sie Kontakt auf:

Telefon: 02961 – 9606-0
Email: btg@skf-brilon.de

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