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SkF fordert konsequente Umsetzung der Istanbul-Konvention

Pressemitteilung

11.05.2021

Dortmund 11.05.2021. Eine konsequentere Umsetzung der Unterzeichnung des
Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und häuslicher Gewalt mahnt der Sozialdienst katholischer Frauen
(SkF) an. Anlass ist der 10. Jahrestag der sogenannten Istanbul-Konvention, die
Deutschland am 11. Mai 2011 unterzeichnet hat.

So ist die Einführung einer bundesgesetzlichen Regelung für die Finanzierung und
bedarfsgerechte Ausgestaltung von Schutzunterkünften wie Frauenhäusern
zwingend erforderlich. Zudem müssen der flächendeckende Ausbau spezialisierter
Beratungsstellen und die stärkere Berücksichtigung von geschlechtsspezifischer und
häuslicher Gewalt bei Umgang mit Kindern sowie spezifische
Unterstützungsangebote für Kinder dringend vorangetrieben werden.

„Wir brauchen mehr Tempo beim Gewaltschutz für Frauen und müssen Betroffenen
häuslicher und sexualisierter Gewalt ein klares Signal geben. Die vorgesehene
staatliche Koordinierungsstelle für politische Maßnahmen und eine unabhängige
Berichterstattungsstelle müssen endlich eingerichtet werden“, fordert die
Bundesvorsitzende des SkF, Hildegard Eckert.

Die Istanbul-Konvention sieht umfangreiche Verpflichtungen zur Bekämpfung von
Gewalt gegen Frauen sowie zur Unterstützung und zum Schutz der Betroffenen vor.
„Dass einzelne Staaten gerade in Zeiten zunehmender Gewalt während der
Pandemie aus dem Abkommen wieder austreten und damit geschlechtersensiblen
Gewaltschutz aufgeben wollen, ist aus frauenrechtlicher Perspektive alarmierend“,
betont Eckert.

Der SkF unterstützt mit rund 10.000 Mitgliedern und 9.000 Ehrenamtlichen sowie 6.500 beruflichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern in bundesweit 138 Ortsvereinen Frauen, Kinder, Jugendliche und Familien, die in ihrer aktuellen Lebenssituation
auf Beratung oder Hilfe angewiesen sind. Sein Angebot umfasst u. a. 120 Schwangerschaftsberatungsstellen, 91
Betreuungsvereine, 38 Frauenhäuser, 40 Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, 36 Kindertageseinrichtungen, 34 Mutter/VaterKind-Einrichtungen,
31 Dienste der Kindertagespflege sowie 22 Adoptions- und 35 Pflegekinderdienste. Der SkF ist Mitglied im Deutschen Caritasverband.
Stabsstelle Sozialpolitik und Öffentlichkeitsarbeit
Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e. V.
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