Weg frei für inklusive Kinder- und Jugendhilfe – SkF begrüßt Zustimmung des Bundesrates
Pressemitteilung
07.05.2021
Dortmund 07.05.2021. Der Sozialdienst katholischer Frauen Gesamtverein e.V. (SkF)
begrüßt, dass heute das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) auch im Bundesrat
beschlossen wurde. Damit ist die grundlegende Reform des SGB VIII nach langen und
gründlichen Beratungen unter Einbeziehung der Fachpraxis beschlossen. Dies ist die
Grundlage, um die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver und partizipativer auszugestalten.
„Besonders freuen uns die Änderungen im § 19 zur Einbeziehung von beiden Eltern in die
Leistungen der Mutter/Vater-Kind-Einrichtungen, die Unterstützungsangebote für Familien
mit psychisch kranken Elternteilen und die Verbesserungen für Kinder und Jugendliche, die
außerhalb ihrer Familien aufwachsen“, betont die Bundesvorsitzende Hildegard Eckert.
Jetzt gilt es, die Beschlüsse in die Praxis umzusetzen und die Dienste und Angebote sowie
die Hilfestrukturen in den Kommunen anzupassen. Darüber hinaus bleibt es eine große
Herausforderung für die nächste Bundesregierung, die jetzt festgelegten Stufenpläne zur
Inklusion schrittweise umzusetzen und so tatsächlich bundesweit für alle Kinder und
Jugendlichen mit und ohne Behinderung inklusive Teilhabe- und Bildungsgerechtigkeit aus
einer Hand zu schaffen. Der SkF wird diesen Prozess mit seinen Angeboten vor Ort aktiv
unterstützen.